Claudis Gedankenwelt

Blogtour True Crime ~ Themenbeitrag Gefängnis Long Kesh / Hungerstreik

 

 

Heute darf ich euch zum letzten Themenbeitrag der Blogtour begrüßen. Morgen folgt noch die Gewinnerbekanntgabe auf allen teilnehmenden Blogs. Am 06.11. fing die Tour mit einer Buchvorstellung auf Jaquelines Blog an. Dann machte die Tour bei Mel halt, die euch etwas zum Bloody Sunday erzählt hat. Am 08.02. gab es bei Gesakram ein Interview mit Sam Millar. Simonesleseinsel verfasste einen Beitrag zum Überfall. Und heute geht es um das Gefängnis Long Kesh und die Hungerstreiks.

 

Das Gefängnis Long Kesh

Das Maze Prison (offizieller Name: Her Majesty’s Prison Maze), auch bekannt als Long Kesh oder H-Blocks, war von 1971 bis 2000 ein Hochsicherheitsgefängnis nahe Lisburn in Nordirland. Die Verhafteten wurden anfangs in Baracken auf dem stillgelegten Fliegerhorst Long Kesh bei Lisburn festgehalten. Am 15. Oktober 1974 wurden diese jedoch von 800 Insassen in Brand gesteckt und vollständig zerstört. Die Gefangenen versammelten sich auf einem Sportgeländer der Armeebasis, welches von Soldaten mit TRänengas gestürmt wurde. Später baute man aus dieser Anlage die sogenannten H-Blocks (die den Namen von ihrer Form hatten). Die H-Blocks waren hochsichere Gefängnisbauten. Das Maze Prison wurde nach der nahegelegenen Ortschaft Maze benannt. Die Haftbedingungen waren grausam. Eine durchgeweichte Matratze, keine Toilette und immer die Angst, dass einer der Wärter oder mehrere sich neue Grausamkeiten ausgedacht haben. Dies sind nur ein paar Punkte, die das Überleben in diesem Gefängnis zum täglichen Kampf machten. am 29. September 2000 wurde es geschlossen.

Wachturm des Maze Prison (Fotoquelle Wikipedia)

Hungerstreiks

Das Ziel dieser Proteste war die Wiederherstellung des Sonderstatus entsprechend der im Januar 1980 aufgestellten fünf Forderungen, den sogenannten “Five Demands”:

  • das Recht, keine Gefängnisuniformen zu tragen,
  • das Recht, Gefängnisarbeit zu verweigern,
  • das Recht, freie Verbindungen mit anderen Gefangenen aufzunehmen und Bildungs- und Freizeitveranstaltungen zu organisieren,
  • das Recht auf einen Besuch, einen Brief und ein Paket je Woche,
  • voller Straferlass der am Streik Beteiligten.

 

Am 27. Oktober 1980 begannen die Gefangenen der H-Blocks ihren ersten Hungerstreik. Nach 53 Tagen am 18. Dezember 1980 beendeten die Gefangenen den Streik wieder. Er konnte auf dem Verhandlungsweg gelöst werden.Die britische Regierung akzeptierte die Five Demands, die auf 30 Seiten festgehalten wurden und in Belfast übergeben wurden. Da jedoch nicht alle Forderungen erfüllt wurden folgte schon 1981 der zweite Hungerstreik.

Als im Januar 1981 die Gefängniswärter Gefängnisbekleidung verteilten wurden den Inhaftierten klar, dass ihre Forderungen nicht erfüllt wurden. Am 4. Februar 1981 gaben die Gefangenen ein Statement ab, dass die Regierung des Streit wieder aufleben lasse, weil sie das Tragen der eigenen Kleidung den Inhaftierten weiter verweigert. Anders als beim ersten Hungerstreik begannen nicht alle Gefangenen gleichzeitig, sondern gestaffelt um eine möglichst große Öffentlichkeitswirkung zu erzielen. Der Streik wurde am 3. Oktober um 3.15 Uhr für beendet erklärt. Am 6. Oktober wurde den Gefangenen das Recht auf das Tragen eigener Kleidung unwiderruflich gestattet. Nur eine der fünf Bedingungen wurde nicht erfüllt und zwar das Recht auf Verweigerung von Gefängnisarbeit. Nach einem Ausbruch von zahlreichen Gefangenen aus dem Maze Prison 1983 und einem Sabotageakt wurde die Gefangenenwerkstatt geschlossen und damit auch die fünfte Forderung erfüllt.

Quelle der Fotos: Wikipedia

 

Gewinnspiel

Nachdem ihr nun alle so viel Informationen bekommen habt und nun sicher das Buch auch lesen wollt, darf ich euch verraten, dass hier 5 Exemplare verlost werden.

Beantwortet mir in den Kommentaren einfach folgende Frage:

Wie empfindet ihr die Haftbedingungen und die Streiks?

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnahme am Gewinnspiel ab 18 Jahren, oder mit Erlaubnis des Erziehungs/Sorgeberechtigten
  • Bewerber erklären sich im Gewinnfall bereit, öffentlich genannt zu werden(Gewinnerpost) und das ihre Adresse dedem Verlag zwecks Gewinnversands übermittelt wird.
  • Keine Barauszahlung der Gewinne möglich
  • Keine Haftung für den Postversand
  • Versand der Gewinne innerhalb Deutschland – Österreich – Schweiz

 

Morgen wird schon ausgelost. Viel Glück 🙂